Die Grundlagen des EU Emissionshandelssystems (ETS)

Die Grundlagen des EU Emissionshandelssystems (ETS)

Die Grundlagen des EU Emissionshandelssystems (ETS)

Im Kampf gegen den Klimawandel ist vor allem eins wichtig: Die Reduzierung der Treibhausgase, auch als CO2 bekannt, die die Erwärmung des Klimas befördern und das Ozonloch vergrößern.

Um messbare und vor allem gewichtige Ergebnisse zu erzielen, einigte sich die Europäische Union auf ein Handelssystem, das sich auf Emissionen bezieht und diese nicht nur reduzieren, sondern auch aufwiegen soll.

Was ist das EU Emissionshandelssystem (ETS)?

Einfach heruntergebrochen sieht das ETS eine begrenzte Menge an erlaubten Emissionen für jedes Unternehmen vor. Sollen diese übertreten werden, muss eine finanzielle Ausgleichszahlung geleistet werden, diese kommt Maßnahmen zugute, die gegen den Klimawandel gerichtet sind. Mit dem ETS verschränkt sind zwei weitere Mechanismen des Emissionshandels: Die Joint Implementation (JI) sowie der Clean Development Mechanism (CDM). Diese sind projektbasierte Mechanismen, die ebenfalls CO2-Handelszertifikate generieren und den Industriestaaten wie den USA, Frankreich, Kanada oder Japan dabei helfen sollen, ihren Kohlenstoffdioxid-Ausstoß zu verringern und so ihre Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll zu erfüllen.

Dieses Emissionshandelssystem ist Teil des 2005 verabschiedeten ersten Kyoto-Protokolls und wird seitdem umgesetzt. Es wurde in insgesamt drei Phasen – sogenannte Handelsperioden – gegliedert:

1. Phase: 2005 – 2007

2. Phase: 2008 – 2012

3. Phase: 2013 – 2020

Teilnehmer in diesem System für den Handel von Emissionen sind 10.000 bis 12.000 Unternehmen, die einigen der wichtigsten Branchen angehören (Strom- Stahl- und Luftfahrtindustrie). Jedoch sind nicht alle Industriezweige beteiligt, derzeit beläuft sich der Anteil auf rund 40 Prozent der europäischen Firmenlandschaft.
Nicht eingeschlossen werden die Transportbranchen zu Land und zu Wasser, die Agrarwirtschaft sowie die Bauindustrie und Energiekraftwerke.

Wie gestaltet sich der Emissionshandel konkret?

Der Grundgedanke ist der Erwerb von Emissionszertifikaten, also den Verschmutzungsrechten. Generell wird jedem Unternehmen – in Deutschland sind es rund 1800 – mit einer gewissen Menge an CO2-Zertifikaten ausgestattet. Verbraucht das Unternehmen aufgrund seiner Wettbewerbs- und Produktionsausrichtung mehr als dieses Kontingent, ist es zum Kauf weiterer auf dem Emissions-Markt verpflichtet.

Dort können Firmen, die unter den ihnen zugestandenen Verschmutzungsrechten bleiben, die freien Kapazitäten veräußern und so finanziellen Gewinn daraus ziehen. Das soll den CO2-Ausstoß langfristig vermindern, die Entwicklung umweltfreundlicher Technologien fördern und dem Klimawandel mit den Erlösen aus dem Verkauf der Zertifikate beziehungsweise aus den Strafzahlungen entgegenwirken.

Die Strafzahlungen fallen an, wenn die erfassten Unternehmen mehr Emissionen ausstoßen, als ihnen durch die Verschmutzungszertifikate erlaubt wurde. Die Höhe der Strafe beläuft sich gegenwärtig auf 100 Euro pro Tonne CO2.

Welchen Umfang besitzt der Handel mit den CO2-Zertifikate?

Bislang wurde der größte Teil der Emissions-Zertifikate durch das jeweilige Mitgliedsland der EU an die Unternehmen verteilt. In der zweiten Periode belief sich dieser Anteil auf knapp 90 Prozent, seit 2013 wird ein größerer Anteil zwischen 20 und 40 % an die meistbietenden Firmen versteigert. Gegen Ende der dritten Phase soll dieser Anteil auf 70 % erhöht werden.

Diese Steigerung wird eine Erhöhung des finanziellen Volumens des Emissionssystems nach sich ziehen. Dadurch soll das Einsparen von CO2 für die Unternehmen, die unter ihren Verschmutzungsrechten bleiben, finanziell attraktiv gemacht werden.
Langfristig – so hofft die EU-Kommission – sollen dadurch die Mengen von Kohlenstoffdioxid sinken, die heute ausgestoßen werden und hauptverantwortlich für den Klimawandel und den Anstieg des Meeresspiegels sind.

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